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Für Directors and Officers in München

D&O Versicherung in München

Die D&O (Directors and Officers) Versicherung in München ist eine unverzichtbare Absicherung für Unternehmensleiter, Geschäftsführer und Vorstände von Firmen und Vereinen. Bei Financial Lines finden Sie optimale Beratung zu diesem Thema. Unsere Experten sind höchst spezialisiert auf D&O-Versicherungen und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um das Privatvermögen dieser Personen vor Vermögensschäden, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen könnten, zu schützen.

Die D&O Versicherung ist ein essenzieller Bestandteil des Risikomanagements für Führungskräfte. Mit der Expertise von Financial Lines können Sie Ihre Aufgaben mit größerer Sicherheit ausführen, da Sie im Falle eines Fehlers nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Wesentliche Gefahren bei der Haftung eines Geschäftsführers bzw. Vorstands:

  • Er muss die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden. Fast immer ist aber streitig, was im Einzelfall darunter zu verstehen ist.
  • Gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsleitung. Die Geschäftsführer müssen sich auch untereinander kontrollieren, um eine Haftung zu vermeiden
  • Beweislastumkehr: Der Geschäftsführer / der Vorstand muss beweisen, dass er nicht pflichtwidrig gehandelt hat.
  • Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Geschäftsführer als Entscheider die vom Gesetzgeber verlangte Sorgfaltspflicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit missachtet.

Die Sorgfaltspflicht umfasst:

  • Allgemeine Sorgfaltspflicht
  • Berichts-/Informationspflicht
  • Insolvenzantragspflicht
  • Kapitalerhaltungspflicht
  • Überwachungspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht

Der Versicherungsschutz der D&O Deckung umfasst:

  • Operative Tätigkeiten der bestellten und faktischen Organe und/oder der geschäftsführenden Kommanditisten sowie ihrer Stellvertreter sind mitversichert
  • Zusätzliche Deckungssumme für Abwehrkosten bei verbrauchter Deckungssumme (20 % der Deckungssumme, max. 500.000 EUR)
  • Zusätzliche Deckungssumme für versicherte Personen bei ausgeschöpfter Deckungssumme für weiteren Versicherungsfall in der Versicherungsperiode
  • Zusätzliche Deckungssumme für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
  • Konditionendifferenzdeckung
  • Übernahme interner forensischer Kosten (Sublimit 100.000 EUR)
  • Übernahme von Aufwendungen für Reisekosten versicherter Personen und Angehöriger (Sublimit 25.000 EUR)
  • Übernahme von Abwehrkosten für Personen- und Sachschäden (20 % der Deckungssumme, max. 1 Mio. EUR)
  • Übernahme von Kosten für Verfahren vor dem BVerfG, dem EUGH und ähnlichen Gerichten ohne Sublimit
  • Versicherungsschutz auch in Gründungsphasen einer Tochtergesellschaft, auch wenn die Gründung nicht abgeschlossen wird
  • Kostenübernahme für Beauftragung von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Sachverständigen (jeweils frei wählbar, inkl. Honorarvereinbarung)
  • Kosten eines Rechtsanwalts oder eines externen Public-Relations-Beraters bei Rufschädigung zur Minderung des Reputationsschadens (Sublimit 500.000 EUR)
  • Vorsorgliche Rechtsberatung/vorsorgliche Abwehrkosten ohne Sublimit
  • Übernahme der Kosten für Privatklageverfahren nach §§374 ff. StPO (Sublimit 100.000 EUR je versicherter Person, insgesamt 500.000 EUR)
  • Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Sonderuntersuchungen (Sublimit 500.000 EUR)
  • Gehaltsfortzahlungen bei Aufrechnung (Sublimit 250.000 EUR)
  • Rechtsschutz im Fall der Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§51 ff., 63 AO (Sublimit 400.000 EUR)

Highlights auf einem Blick

Kontinuitätsgarantie

Wird der Versicherungsschutz mit Bedingungseinschränkungen und/oder reduzierter Deckungssumme fortgesetzt, gilt für Pflichtverletzungen vor Änderungsbeginn der ursprüngliche Bedingungsumfang

Kosten und Zinsen

Keine Anrechnung der Kosten und Zinsen auf die Deckungssumme, wenn diese max. 5 Mio. EUR beträgt (bis zu 50 % der Deckungssumme)

Wiederauffüllung

Wahlweise Möglichkeit zur Wiederauffüllung der verbrauchten Deckungssumme oder Zweifachmaximierung

Nachmeldefrist Rechtsschutz

12 Jahre sofortige, prämienfreie und unverfallbare Nachmeldefrist Rechtsschutz bei Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Die Bedeutung von D&O Versicherungen für Unternehmen und Führungskräfte in München und deutschlandweit

Eine D&O Versicherung (Directors and Officers Versicherung) schützt Führungskräfte vor Schadensersatzansprüchen, die aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vorstand oder Geschäftsführer eines Unternehmens entstehen können. Diese Versicherung ist somit eine Absicherung gegenüber Risiken, die im Rahmen der Geschäftsführung entstehen können.

Warum ist eine D&O Versicherung wichtig?

Eine D&O Versicherung ist für Führungskräfte und Unternehmen in München und deutschlandweit gleichermaßen wichtig. Im Falle eines Schadensereignisses können schnell hohe Summen an Schadenersatzforderungen auf die Geschäftsführung zukommen. Diese können im schlimmsten Fall sogar das eigene Privatvermögen betreffen.

Eine D&O Versicherung hilft dabei, die finanziellen Folgen abzufedern und gibt den Führungskräften und dem Unternehmen eine gewisse Sicherheit im Falle von Schadensersatzforderungen. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Anzahl der Haftungsansprüche steigt, ist eine D&O Versicherung eine wichtige Absicherung für Unternehmen und Führungskräfte.

Wie kann man eine D&O Versicherung abschließen?

Eine D&O Versicherung sollte stets bei einem erfahrenen Versicherungsspezialisten abgeschlossen werden. Die A & K Financial Lines GmbH in München ist ein Unternehmen mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Absicherung von Haftungsrisiken für Unternehmen und Führungskräften in München und deutschlandweit.

Die A&K Financial Lines GmbH in München bietet eine umfangreiche Beratung zu Haftungsrisiken und Absicherungsmöglichkeiten an. Zudem ist das Unternehmen spezialisiert auf die Absicherung von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, die in besonderem Maße von Haftungsrisiken betroffen sind.

Eine D&O Versicherung ist für Unternehmen und Führungskräfte von großer Bedeutung. Im Falle von Schadensersatzforderungen schützt sie vor finanziellen Folgen und gibt den Beteiligten eine gewisse Sicherheit. Eine kompetente Beratung und der Abschluss bei einem erfahrenen Versicherungsprofi wie der A&K Financial Lines GmbH in München sind dabei unerlässlich.

Schadenbeispiele bei Directors & Officers

Die verpasste Möglichkeit:

Eine Aktiengesellschaft, welche Bauleistungen aller Art für ihr Firmenkundenklientel anbietet, ist in einem großen angemieteten Bürogebäude ansässig. Der Mietvertrag läuft hierzu in Kürze aus. Es gibt jedoch die Möglichkeit für die AG den Mietvertrag zu verlängern. Durch diese Verlängerungsoption bestünde für die AG die Chance, den Mietvertrag für die folgenden fünf Jahre zu einem unveränderten Preis von 12 Euro den Quadratmeter fortzusetzen. Der Vorstand der AG verpasst jedoch die Optionsfrist. Der Vermieter erklärt sich infolgedessen zwar zur Fortsetzung der Mietverhältnisse bereit, verlangt nun aber eine um 4 Euro höhere Miete je Quadratmeter. Bei 2.000 Quadratmeter Mietfläche resultieren hieraus Mehrkosten in Höhe von 8.000 Euro pro Monat. Bezogen auf die 5 Jahre der weiteren Laufzeit müsste die AG daher 480.000 Euro zusätzlich an Miete netto entrichten.

Der Aufsichtsrat der AG beschließt bei einer Aufsichtsratssitzung das Vorstandsmitglied, welches für die Fristversäumnis verantwortlich ist, gemäß § 93 AktG in die Haftung zu nehmen. Gleichzeitig wird der D&O-Versicherer davon in Kenntnis gesetzt. Der Versicherer prüft den Sachverhalt. Hieraus ergibt sich der Vorschlag, noch einmal mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und auf einen Kompromiss hinzuarbeiten. De facto ist der effektive Schaden noch nicht eingetreten. Außerdem wird dem Vermieter mitgeteilt, dass man inzwischen eine Ausweichmöglichkeit gefunden hätte, und wenn man sich nicht einigen könnte, würde man diese auch in Anspruch nehmen. Nach den letzten Verhandlungen mit dem Vermieter, zeigt sich dieser schließlich doch kompromissbereit und willigt mit einer Mieterhöhung von 2,50 Euro pro Quadratmeter als Kompromiss ein. Dadurch verkleinert sich der effektive Vermögensschaden der AG auf „nur“ 300.000 EUR. Die AG und der Vorstand einigen sich im Zuge dessen auf einen sofort zu entrichtenden Vergleichsbetrag in Höhe von 250.000 Euro zum Ausgleich des Vermögensschadens. Der Abschluss dieses Vergleichs wurde vorher mit dem D&O-Versicherer abgestimmt. Das Vorstandsmitglied wird vom D&O Versicherer von seiner Haftung gegenüber der AG freigestellt. Der Versicherer weist die Kompensationszahlung von 250.000 Euro an die AG an.

Das gefakte Angebot:

Markus Maier fungiert als Verfahrenstechniker und gleichzeitig Geschäftsführer in einer GmbH, die Süßwaren herstellt. Im Rahmen seiner Position als GF ist er für die Produktion zuständig. Für die Herstellung neuer Schokoladenerzeugnisse sollen entsprechend neue und dafür notwendige Maschinen gekauft werden. Herr Maier holt sich hierzu mehrere Angebote ein. Ein vermeintliches Spezialangebot eines ihm bislang unbekannten Maschinenhändlers erscheint ihm äußerst profitabel zu sein. Der Maschinenhändler verlangt aber auf Grund der hohen Nachfrage zur Sicherung des Deals eine Anzahlung von 30.000 Euro. Herr Maier veranlasst die Anzahlung, doch leider erfolgt keinerlei Reaktion. Das Angebot erweist sich als gut getarnter „Fake“. Die Homepage, über welche Herr Maier das Angebot angefordert hatte, war von einem russischen Anbieter kopiert worden. Der Name des Maschinenhändlers, der sich als EU-Importeur des Herstellers ausgegeben hat, sowie die E-Mai-Adresse wurden geändert und dadurch verfälscht, so dass die Anfrage bei gar keinem Händler aufschlug, sondern lediglich beim Betrüger, der sich die letztlich von Herrn Maier unentdeckte Betrugsmasche zu Nutze gemacht hat. Die mehrmals geforderte Rückzahlung der Anzahlung bleibt erfolglos. Das Konto, auf welches das Geld angewiesen wurde, gehörte einer Person, die aus Unwissenheit ihre Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Anzahlung über 30.000 EUR ist noch am selben Tag ins Ausland weitergeleitet worden.

Die Gesellschafter der GmbH verlangen von Herrn Maier Schadensersatz wegen der erfolgten Anzahlung in Höhe von 30.000 Euro. Durch eine Handelsregisterabfrage hätte man erkannt, dass das Unternehmen, welches das Angebot unterbreitet hat, nicht existiert. Nach einhelliger Meinung der Gesellschafterversammlung hätte man diese Grundinformation vor Vertragsabschluss einholen müssen. Herr Maier übersendet den Schadensersatzanspruch der GmbH an den D&O-Versicherer. Dieser reguliert nach eingehender Prüfung den Schaden mittels Zahlung an die GmbH. Der D&O-Versicherer wies zwar darauf hin, dass das Verhalten grob fahrlässig gewesen sei, jedoch ist grobe Fahrlässigkeit in der D&O-Versicherung wie auch in jeder anderen geläufigen Haftpflichtversicherung mitversichert.

Bei Fragen zur Berufshaftpflicht oder Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht rufen Sie uns gerne an! Ihr Expertenteam aus München berät Sie gerne unter 089-45548133.
Unterschrift Christopher Kunzlmann
Portrait Christopher Kunzlmann Muenchen

Christopher Kunzlmann (Geschäftsführer)

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