UNSERE EXPERTISE für Rechtsanwälte in München

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte in München

Aber nicht nur Steuerberater unterliegen Haftungsrisiken. Auch Rechtsanwälte unterliegen permanent der Gefahr, Beratungsfehler zu begehen. Sowohl einfache Fristversäumnisse, als auch schwerwiegende fachliche Beratungsfehler und Pflichtverletzungen können Schadensersatzansprüche der eigenen Mandanten nach sich ziehen.
Bei Berufsgruppen unterliegen nach § 67 Abs. 1 StBerG) und nach § 51 BRAO der Versicherungspflicht.
Mit der BRAO Reform, welche am 01.08. 2022 in Kraft trat, ergaben sich neue Mindestanforderungen zur gesetzlichen Vermögensschadenhaftpflicht. Insbesondere die Versicherungspflicht der Berufsausübungsgesellschaft ist eines der Kernmerkmale der BRAO Reform. Im Rahmen der BAG können Anwälte mit anderen Anwälten, mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder mit freien Berufen nach § 1 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes in gemeinsamer Berufsausübung zusammenarbeiten.
Jede BAG benötigt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, welche die Risiken von Vermögensschäden abdecken. Die folgende Tabellen sollen Aufschluss über die Änderungen zur Regelung der Berufshaftpflicht geben.

Übersicht der Versicherungssummen nach der BRAO Reform für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei:

Uebersicht-Mindestversicherungssummen-BRAO-Muenchen

Übersicht der Versicherungssummen nach der BRAO Reform für Rechtsanwälten oder in Doppelqualifikation Rechtsanwalt & Steuerberater in Einzelkanzlei.

Da ein erhöhtes Risiko bei der Doppelqualifikation herrscht, gilt die Steuerberaterprämie.

Berufshaftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt (§ 51 BRAO) oder den selbständigen Steuerberater (§ 67 Abs. 1 StBerG) oder für die
Doppelqualifikation als selbständiger Steuerberater (§ 67 Abs. 1 StBerG) und zugleich als Rechtsanwalt (§ 51 BRAO) in Einzelkanzlei
- ohne Begrenzung des Jahreshonorarumsatzes
Versicherungssumme in
EUR für Vermögensschäden:
Die jährliche Prämie in EUR ohne gesetzliche Versicherungsteuer JE Berufsträger beträgt in der
Einzelkanzlei des
RechtsanwaltsSteuerberater
250.000570684
500.000670804
1.000.0008601.032
1.500.0001.0001.200
2.000.0001.1001.320
3.000.0001.3201.584
4.000.0001.5401.848
5.000.0001.7602.112

Übersicht der Versicherungssummen nach der BRAO Reform für haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten oder in Doppelqualifikation Rechtsanwalt & Steuerberater.

Da ein erhöhtes Risiko bei der Doppelqualifikation herrscht, gilt die Steuerberaterprämie.

Rechtsformbedingt haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (UG)
Aktiengesellschaft (AG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Versicherungssumme in EUR
für Vermögensschäden:
Die jährliche Prämie in EUR ohne gesetzliche Versicherungssteuer JE Berufsträger beträgt in der JEWEILIGEN Berufsausübungsgesellschaft nach
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Variante 1:1.000.0009501.140
1.500.0001.1051.326
2.000.0001.2151.458
3.000.0001.6321.958
4.000.0001.8622.235
5.000.0002.1282.554
Variante 2:2.500.0001.4961.795
5.000.0002.2342.554
10.000.0002.8503.420

Übersicht der Versicherungssummen nach der BRAO Reform für NICHT haftungsbeschränkte Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten oder in Doppelqualifikation Rechtsanwalt & Steuerberater.

Da ein erhöhtes Risiko bei der Doppelqualifikation herrscht, gilt die Steuerberaterprämie.

Rechtsformbedingt nicht haftungsbeschränkte Berufsausausübungsgesellschaften:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
"Versicherungssumme in EUR
für Vermögensschäden:"
Die jährliche Prämie in EUR ohne gesetzliche Versicherungssteuer JE Berufsträger beträgt in der JEWEILIGEN Berufsausübungsgesellschaft nach
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)Steuerberatungsgesetz (StBerG)
500.000705846
1.000.0009051.086
1.500.0001.0501.260
2.000.0001.1551.386
3.000.0001.3861.663
4.000.0001.6171.940
5.000.0001.8482.218

Schadenbeispiele bei Anwälten

Falscher Sachvortrag

Beispiel: Ein Rechtsanwalt vertritt ein Marketingunternehmen und eine Maschinenbaufirma in zwei unterschiedlichen Prozessen. Durch Verwechslung der beiden Prozesse reicht der Anwalt den falschen Schriftsatz ein. Dadurch verliert der Rechtsanwalt den Prozess eines seiner Mandanten.

Beratungsfehler

Beispiel: Der Rechtsanwalt rät seinen Mandanten zu einem kostspieligen Prozess. Die Option eines Vergleichs wird vom Rechtsanwalt nicht in Erwägung gezogen, obwohl bei einem Vergleich deutlich geringere Kosten für den Mandanten entstehen und der Mandant durchaus bereit wäre, sich außergerichtlich zu vergleichen.

Fristversäumnis

Beispiel: Ein Unternehmen wird verklagt. Der Geschäftsführer des Unternehmens mandatiert einen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt nimmt das Mandat an, verpasst jedoch die Frist zur Klageerwiderung, was zum Prozessverlust führt.

Wissentliche Pflichtverletzung im Rahmen der PartG mbB

Beispiel: Der Anwalt missachtet die Anweisung des Mandanten, zugleich mit der Kündigungsschutzklage das Gehalt einzuklagen, weil er es aus prozessökonomischen Gründen mit der Geltendmachung der Vergütungsansprüche bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens warten will. Er übersieht dabei jedoch eine tarifliche Ausschlussfrist. Durch die Fristversäumnis kann das Gehalt nicht mehr eingeklagt werden.

Das macht eine sehr gute Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei Rechtsanwälten aus:

5-gruende-versicherung-muenchen
  • Weltweiter Geltungsbereich bei Beratungsaufgaben
  • Versicherungsschutz als Mitglied eines Aufsichtsrates, Beirates, Stiftungsrates oder ähnlicher Gremien
  • Versicherungsschutz als Sonderinsolvenzverwalter
  • Gläubigerausschussmitglied, Gläubigerbeiratsmitglied, Sachwalter (auch vorläufiger)
  • Restrukturierungsbeauftragter (§§ 80 ff. StaRUG)
  • Treuhänder gemäß InsO, Gesamtvollstreckungsverwalter
  • gerichtlich bestellter Liquidator (auch vorläufiger), Sequester
  • gerichtlich bestellter Abwickler, Abwickler einer Praxis gemäß § 55 BRAO
  • Gerichtlich bestellter oder behördlich eingesetzter Testamentsvollstrecker,
  • Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund,
  • Betreuer, Pfleger und Beistand
  • Testamentsvollstrecker
  • Sanierungsmoderator (§§ 100 ff. StaRUG)
  • Schiedsrichter, Schlichter, Schiedsgutachter, Mediator
  • Ombudsmann für Hinweisgeber (Whistleblower);
  • Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 30 BRAO;
  • Notarvertreter
  • Due Diligence und reliance letters sowie legal opinions
  • M & A Mandate inklusive versicherter Schäden bei Dritten
  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Ansprüche Dritter nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GWG)
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Fristversäumnisse im Gebrauch mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
  • Eigenschadendeckung bezüglich Reputationsschäden, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Disziplinarrecht
  • Verletzung Datenschutz (BDSG), Persönlichkeitsrechtsverletzung, Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Erbenhaftung bis zur Bestellung des Praxisabwicklers
  • gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden im Zusammenhang mit dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder Datenträgern
  • Versicherung immaterieller Schäden
Bei Fragen zur Berufshaftpflicht oder Ihrer Vermögensschaden­haftpflicht rufen Sie uns gerne an! Ihr Expertenteam aus München berät Sie gerne unter 089-45548133.
Unterschrift Christopher Kunzlmann
Portrait Christopher Kunzlmann Muenchen

Christopher Kunzlmann (Geschäftsführer)

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